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Die Geschichte des Berlin-Darlehens (§ 17 Abs. 2 Berlinförderungsgesetz)

Sinn und Zweck der Berlin Darlehen was es das Investitionsvolumen in der damals geteilten Stadt Berlin zu fördern.

Die zeichenbaren Berlin Darlehen wurden damals mit einem Zinssatz von 1 % bis 1,5 % unter dem jeweiligen Kapitalmarktzins offeriert.

Zusätzlich gewährte der Staat dem Zeichner eine Steuergutschrift von 20 % der Berlin-Darlehens-Summe.

Vornehmlich zeichnete eine gutbetuchte Klientel von 1970 bis 1991 die angebotenen Berlin Darlehen.

Die Berlin Darlehen hatten / haben eine Laufzeit von 25 Jahren und besaßen / besitzen den Charakter eines klassischen Hypothekendarlehens, z.B. die Tranche von 1990: sie hatte / hat einen Zinssatz von 6,5 % und eine Tilgung von 1,5 % zuzüglich ersparter Zinsen.

Seit Ende 1991 werden Berlin Darlehen nichtmehr aufgelegt.

Auf der folgenden Seite haben wir für Sie "die Vorteile des Verkaufs von Berlin Darlehen" zusammengestellt.

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